SG 31 Fahrzeuge

 Folgene Tätigkeiten werden durch das Sachgebiet ausgeführt:

  • Für Inspektionen und Reparaturen wird auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr eine eigene Kraftfahrzeugwerkstatt unterhalten. Die Arbeiten werden zum größten Teil von einem angestellten Kraftfahrzeugmeister und einem angestelltem KFZ-Mechaniker ausgeführt. Von Montag bis Donnerstag werden die beiden Angestellten von Beamten der Feuerwehr unterstützt, sofern keine Einsätze oder Ausbildungen anliegen.
  • Instandhaltung der Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit sind dies 85 Fahrzeuge, Anhänger und Abrollbehälter bei der Berufsfeuerwehr und den vier Freiwilligen Feuerwehren. Die Katastrophenschutzeinheiten von ASB und DRK haben 31 Fahrzeuge und Anhänger die ebenfalls durch die KFZ Werkstatt der Feuerwehr gewartet werden.
  • Ersatzbeschaffung von defekten Anbauteilen und Geräten der Fahrzeuge. Die Beschaffung von Kraft- und Schmierstoffen über Rahmenverträge.
  • Unfallsachbearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Sachversicherer der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
  • Behördenfahrschule mit eigenem Fahrlehrer. Diese führt eigenverantwortlich pro Jahr zwei Führerscheinlehrgänge  für die Klasse C und CE durch.
  • Durchführung der Maschinisten Aus- und Fortbildung durch den Fahrlehrer -unterstützt von den Kreisausbildern Maschinist aus den Reihen der drei Wachabteilungen und der Freiwilligen Feuerwehren.

 

Kontakt KFZ-Meister

Im Sachgebiet 31 -Fahrzeuge- der Abteilung Technik wird unter anderem auch die Fahrer- und Maschinistenschulung der Feuerwehren der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt/Dieburg durchgeführt.

Die Alarmfahrer der Feuerwehr Darmstadt durchlaufen in ihrer Funktion als Maschinist bis zu 5 Fahrstufen.

Fahrstufe 1

  • alle KFZ bis 3,5 To
  • Gw / Nachschub-Licht (sofern FE-Klasse C/CE)

Fahrstufe 2

  • HTLF / HLF
  • ELW 2

Fahrstufe 3

  • alle Wechselladerfahrzeuge
  • PTLF / TLF 24/50
  • ÖSF

Fahrstufe 4

  • Drehleitern

Fahrstufe 5

  • Kranwagen

Ohne diese Fahrstufen und eine spezielle Einweisung durch das Sachgebiet 31 und die Fahrschule gilt ein generelles Fahrverbot. Neben dem Fahrlehrer steht hierfür ein weiterer Mitarbeiter in jeder Wachabteilung zu Verfügung.