Rettungsdienst

Die Berufsfeuerwehr Darmstadt fährt keinen Rettungsdienst!

Diese Aussage ist nicht ganz richtig aber auch nicht ganz falsch!  

Gleich mehrere Sachgebiete der Abteilung 1 sind grundsätzlich in das Thema Rettungsdienst eingebunden.  

 

Rettungsdienstträgerschaft

Auf der Basis des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) muss es in jedem Rettungsdienstbereich eine Aufsichtsbehörde geben, die für die Organisation des Rettungsdienstes verantwortlich ist und die Leistungserbringer, die mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt wurden, überwacht.  

Die Rettungsdienstträgerschaft für das Stadtgebiet Darmstadt ist im Geschäftsverteilungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Feuerwehr Darmstadt im Sachgebiet 12 angesiedelt.  

 

Zentrale Leitstelle

Das Hessische Rettungsdienstgesetz fordert für jeden Rettungsdienstbereich eine Zentrale Leitstelle zur Entgegennahme von Notrufen und Koordination der Rettungsmittel. Das Personal der Leitstellen muss auch über eine rettungsdienstliche Ausbildung verfügen.  

Die Zentrale Leitstelle ist im Geschäftsverteilungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Feuerwehr Darmstadt im Sachgebiet 12 angesiedelt.  

 

Rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sieht innerhalb der zweijährigen Ausbildung auch die Qualifikation zum Rettungssanitäter vor. Das Personal der Berufsfeuerwehr und das Personal der Zentralen Leitstelle muss nach Abschluss der Grundausbildung weiterhin regelmäßig an theoretischen rettungsdienstlichen Fortbildungen teilnehmen und auch regelmäßige Praxisanteile im Rettungsdienst nachweisen.

Im Rahmen einer Kooperation mit einer Rettungswache des DRK, die an die Wache der Berufsfeuerwehr angrenzt, besetzen die Rettungssanitäterinnen und –sanitäter der Berufsfeuerwehr ständig eine Funktion auf einem Rettungswagen, um die geforderten Praxisanteile zu erfüllen. Die theoretische rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung wird im Sachgebiet 15 koordiniert.

Die personelle Besetzung des Rettungswagens beim DRK regelt der Wachvorsteher im Sachgebiet 13.  

Die Berufsfeuerwehr fährt also doch Rettungsdienst in Darmstadt, verfügt aber nicht über eigene Rettungswagen.