Informationen über die organisatorischen Details sind auf den nachfolgenden Seiten zu finden.
Sachgebiete der Abteilung 1
- SG 11 Gefahrenabwehrplanung
- SG 12 Leitfunkstelle
- SG 13 Einsatzdienst
- SG 14 Freiwillige Feuerwehren
- SG 15 Ausbildung
Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) verpflichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt als kreisfreie Stadt mit über 100.000 Einwohnern zur Aufstellung einer Berufsfeuerwehr, die durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ergänzt wird.
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Sachgebiete der Abteilung 1
Abteilungsleiterin