32.1 KFZ-Werkstatt

 Folgene Tätigkeiten werden durch das Sachgebiet ausgeführt:

  • Für Inspektionen und Reparaturen wird auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr eine eigene Kraftfahrzeugwerkstatt unterhalten. Die Arbeiten werden zum größten Teil von einem angestellten Kraftfahrzeugmeister und einem angestelltem KFZ-Mechaniker ausgeführt. Von Montag bis Donnerstag werden die beiden Angestellten von Beamten der Feuerwehr unterstützt, sofern keine Einsätze oder Ausbildungen anliegen.
  • Instandhaltung der Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit sind dies 85 Fahrzeuge, Anhänger und Abrollbehälter bei der Berufsfeuerwehr und den vier Freiwilligen Feuerwehren. Die Katastrophenschutzeinheiten von ASB und DRK haben 31 Fahrzeuge und Anhänger die ebenfalls durch die KFZ Werkstatt der Feuerwehr gewartet werden.
  • Ersatzbeschaffung von defekten Anbauteilen und Geräten der Fahrzeuge. Die Beschaffung von Kraft- und Schmierstoffen über Rahmenverträge.
  • Unfallsachbearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Sachversicherer der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
  • Durchführung der Maschinisten Aus- und Fortbildung durch den Fahrlehrer -unterstützt von den Kreisausbildern Maschinist aus den Reihen der drei Wachabteilungen und der Freiwilligen Feuerwehren.

 

Kontakt KFZ-Meister

Im Sachgebiet 32.1 KFZ-Werkstätten der Abteilung Technik wird unter anderem auch die Fahrer- und Maschinistenschulung der Feuerwehren der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt/Dieburg durchgeführt.

Die Alarmfahrer der Feuerwehr Darmstadt durchlaufen in ihrer Funktion als Maschinist bis zu 5 Fahrstufen.

Fahrereinweisung (Alle)

Fahrzeuge: PKWs, MTW und ZFW

Einsatzfahrten erst nach dem Unterricht “Unterweisung Einsatzfahrten”

 

Fahrstufe 1 (Alle ab Führerschein C/CE)

  • Fahrzeuge: MTW 1 (4,2t), KLAF, Teleskoplader, ELW 4(Unterstützung der Führungsassistenten), ELW 2, GW-L, -ABC Erkunder, -HöRG und -Hygiene

 

Fahrstufe 2 (alle Einsatzbeamtinen und-beamte des mittleren Dienstes der Wachabteilungen)

  • Fahrzeuge: HTLF, HLF, TLF24, PTLF/GTLF und alle HLF der Freiwilligen Feuerwehren

 

Fahrstufe 3 (Ausbildung nach Bedarf & Interessensbekundung)

  • Fahrzeuge: alle Wechselladerfahrzeuge ( keine Bedienung des Krans vom WLF 1-67-1) und ÖSF

 

Fahrstufe 4 (Ausbildung nach Bedarf & Interessensbekundung)

Fahrzeuge: Alle Drehleitern

 

Fahrstufe 5 (Ausbildung nach Bedarf & Interessensbekundung)

  • Fahrzeuge: Feuerwehrkran, WLF Kran

 

Ohne diese Fahrstufen und eine spezielle Einweisung durch das Sachgebiet 31 und die Fahrschule gilt ein generelles Fahrverbot. Neben dem Fahrlehrer steht hierfür ein weiterer Mitarbeiter in jeder Wachabteilung zu Verfügung.