Ziel des Vorbeugender Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und er Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren bedienen sich viele Behörden, wie z.B. das Regierungspräsidium, die Bauaufsichtämter und auch die Ordnungsämter der Sachkenntnis der Brandschutzdienstellen zur Beurteilung brandschutztechnischer Risiken.
Sachgebiete der Abteilung 2
- SG 21 Brandschutzaufklärung
- SG 22 Genehmigungsverfahren
- SG 23 Gefahrenverhütungsschau
- SG 24 Brandschutztechnische Einrichtungen
Ein großer Teil der Tätigkeiten nehmen auch Beratungsgespräche mit Architekten, Bauherren und Bürger der Stadt Darmstadt in Anspruch. Weiterhin sind Brandmelde- und Löschanlagen auf ihre einsatztaktische Funktion hin zu prüfen, Feuerwehrpläne für besondere Objekte anzulegen, Brandsicherheitsdienste für Veranstaltungen anzuordnen, betriebliche Brandschutzunterweisungen durchzuführen und vieles mehr. Der Brandschutz ist eine klassische Aufgabe, die dem Schutz von Menschen und Sachwerten dient. Die Grundlagen hierzu sind in der Hessischen Bauordnung und dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und dem Katastrophenschutz verankert.