Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist Ländersache! So steht es im Grundgesetz.

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz regelt in Verbindung mit dem Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen die Details.  

Innerhalb der Landesverwaltung gibt es bei den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden drei Ebenen:        

  • Oberste Katastrophenschutzbehörde (Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport)      
  • Obere Katastrophenschutzbehörde (Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel) 
  • Untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise und kreisfreie Städte)    


Im Geschäftsverteilungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Untere Katastrophenschutzbehörde bei der Feuerwehr Darmstadt im Sachgebiet 11 angesiedelt.

Sachgebiet 11

 

Einzelheiten zum KatastrophenschutzkonzeptHessen sind in der Infothek des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zu finden.